Einzelberatung
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel nicht die Kosten der Behandlung in meiner Privatpraxis. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis. Häufig sind jedoch Ausnahmen formuliert, wie z.B. die Begrenzung der Sitzungsanzahl pro Jahr. Daher sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld die Kostenübernahme klären. In der Regel genügt ein Anruf bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in Ihrer Krankenkasse.
Systemische Therapie (Honorar in Anlehnung an GOP)
Einzelstunde (50-60 Minuten) 110,- Euro
Doppelstunde (80-90 Minuten) 150,- Euro
Supervision/Business-Coaching
Im Coaching stehen primär die Fragestellungen mit der beruflichen Tätigkeit im Vordergrund. Als interaktiver und personenzentrierter Begleitungsprozess kann das Coaching aber neben den beruflichen Inhalten auch private Fragestellungen aufgreifen. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen erstattet.
Supervision/Business Coaching (60 Minuten) 140,- Euro
Selbstzahler*innen 170,- Euro für Institution
Systemische Familien-, Ehe- und Paartherapie
Für Familientherapien und oder Paartherapien hat sich eine längere Sitzungsdauer (80-90 Minuten) bewährt. Grundsätzlich werden die Kosten für eine Paartherapie von den Krankenkassen nicht erstattet. Die Therapie kann auf Wunsch bilingual auf Türkisch-Deutsch erfolgen.
Paartherapie (50-60 Minuten) 130,- Euro
Paartherapie (80-90 Minuten) 160,- Euro
Systemisches Gesundheitscoaching
Einige Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten für ein Systemisches Gesundheitscoaching, da entsprechende Kooperationsverträge mit dem Versorgungspartner SYSTHEB UG bestehen.
Einzelcoaching (45 Minuten)
Kostenübernahme je nach Krankenkasse möglich
Bitte beachten Sie: Sobald Sie verbindlich einen Termin für Erstgespräche und Folgegespräche vereinbaren, wird der von Ihnen gebuchte Termin ausschließlich für Sie freigehalten und steht daher anderen Klient*innen nicht zur Verfügung. Daher berechne ich ein Ausfallhonorar bei nicht fristgerechter Absage (mind. 48 Stunden vor Ihrem Termin) für sämtliche Leistungen in Höhe von 60% des jeweiligen Stundenhonorars.